Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Für die Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Sie gehen etwaigen Einkaufsbedingungen des Kunden vor. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Abweichungen und mündliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Rechtserhebliche Erklärungen, sowie Anzeigen des Käufers hinsichtlich des Vertrags (z.B. Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich, also in Schrift- und Textform (z.B. Brief, E-Mail) abzugeben.
Dieses Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Die Annahme eines Vertragsangebotes von Seiten des Verkäufers kann entweder schriftlich (z.B. durch eine Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.
2. Sofern im Einzelfall schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise ab Lager, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben hat der Käufer zu tragen.
3. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis fällig und zu zahlen innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Die Lieferung erfolgt ab Werk, auf Lasten und Gefahr des Käufers. Unsere Preise, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, gelten ab Werk.
Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
Die Zahlung hat innerhalb von einer Woche ab Rechnungsdatum, mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen Nettokasse zu erfolgen.
Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur für den Fall zu, dass sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist, und sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4. Der Käufer kommt in Verzug, wenn die vorstehende Zahlungsfrist abläuft. Während des Verzugs ist der Kaufpreis zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz nach Paragraf 288 ff BGB in Höhe von
9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz von derzeit 2,27 % zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor.
5. Die Lieferung erfolgt ab Lager. Bei dem Lager handelt es sich auch um den Erfüllungsort für die Lieferung sowie um den Ort für eine etwaige Nacherfüllung.
Mit der Übergabe der Ware an den Käufer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Bei einer Versendung der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware, der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur oder den Frachtführer über.
6. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware geltend zu machen. Bei berechtigter Mängelrüge wird nach Wahl der AUCO GmbH Minderung des Kaufpreises oder Ersatzlieferung erfolgen. Darüberhinausgehende Ersatzansprüche, insbesondere für Folgeschäden sind ausgeschlossen.
Für die zu leistende Nacherfüllung hat der Käufer uns die notwendige Zeit einzuräumen. Insbesondere hat der Käufer uns die Sache, für welche er einen Mangel geltend gemacht hat, zu Prüfungszwecken zu übergeben. Für den Fall, dass wir eine Nachlieferung einer mangelfreien Sache durchführen, hat der Käufer uns die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
Der Käufer kann nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn eine vom Käufer für die Nacherfüllung zu setzende Frist erfolglos abgelaufen ist. Für den Fall eines nicht erheblichen Mangels steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Die Aufwendungen, welche zu Prüfungszwecken und zur Nacherfüllung notwendig sind (Transportkosten, Arbeitskosten) erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften sowie den Allgemeinen Verkaufsbedingungen für den Fall, dass ein Mangel vorliegt.
7. AUCO behält sich, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und sämtlicher anderen Forderungen aus der Geschäftsverbindung, das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Der Käufer darf die gelieferte Ware nur im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsverkehrs veräußern oder verarbeiten. In einem solchen Falle werden die Ansprüche gegen den Abnehmer des Käufers schon jetzt an AUCO abgetreten.
Bevor nicht eine vollständige Bezahlung der Forderungen erfolgt ist, dürfen die unter Eigentumsvorgehalt stehenden Waren weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich für den Fall, dass ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen, schriftlich zu benachrichtigen.
Für den Fall eines vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Im Herausgabeverlangen ist nicht zugleich eine Rücktrittserklärung enthalten; vielmehr sind wir berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Für den Fall, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht bezahlt, müssen wir dem Käufer vor Geltendmachung dieser Rechte erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben.
8. Die Allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche, welche aus Sach- oder Rechtsmängeln resultieren, beträgt abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab Ablieferung. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts finden auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers Anwendung, die auf einem Mangel der Ware beruhen. Wir, als Verkäufer haften, soweit sich aus diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen nichts anderes ergibt, bei Verletzungen von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Maßgaben.
Im Rahmen der Verschuldenshaftung haften wir, dahinstehend aus welchem Rechtsgrund, auf Schadenersatz, lediglich im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur:
- Für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, resultieren
- Für Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht resultieren
9. Für diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns als Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten, einschließlich von Scheck und Wechselklage, ist Singen.
Stand: 02. Januar 2025
Stand: 02. Januar 2025